ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
des ROBUTT Buttonservice c/o erste liga

Stand: 01.06.2003
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1. Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für sämtliche - auch künftige - geschäftliche Beziehungen, insbesondere Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, selbst wenn wir nicht widersprechen, gelten diese Abweichungen nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Gesamtvertrages. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

2.Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

3. Auftragsbestätigung

Telefonisch, schriftlich sowie per e-Mail erteilte Aufträge sind für den Besteller verbindlich. Für uns tritt die Bindung mit schriftlicher Auftragsbestätigung ein. Auf die Auftragsbestätigung kann bei sofortiger Liefermöglichkeit verzichtet werden.
 
4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise gelten ab Lager Essen (netto Kasse zzgl. jeweils geltender Mehrwertsteuer) inklusive Standardverpackungen.
 
Zahlungen auf Rechnung sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in bar zu leisten.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.Alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen haben oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig und die Gewährung eines Zahlungszieles hinfällig, wenn das Zahlungsziel für eine Forderung nicht eingehalten wird oder/und nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt wird. In diesem Falle sind wir auch  berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Werden die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.

5. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist frei Haus Lieferung vereinbart, ist der Gefahrenübergang davon unberührt. Unsere Vertragspflicht ist eine sogenannte Holschuld und zwar ab Lager. Leistungs- und Erfüllungsort für unsere Vertragsverpflichtungen ist unser jeweiliger Lagerstandort.
Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mängelfreiheit zu prüfen.

Lieferzeiten und -fristen sind aufgrund der beim Angebot erwarteten erforderlichen Arbeitszeit, der rechtzeitigen Lieferung der erforderlichen Materialien sowie aufgrund der uns vom Auftraggeber rechtzeitig erteilten, für den Auftrag eventuell erforderlichen Informationen festgesetzt worden. Falls nicht anders schriftlich ausdrücklich vereinbart worden ist, gelten die angegebenen Lieferzeiten nie als Endfrist. Im Falle einer nicht fristgerechten Lieferung hat der Auftraggeber uns somit schriftlich in Verzug zu setzen. Der Auftraggeber hat uns eine angemessene Fristverlängerung zur nachträglichen Bewirkung der Leistung zu gewähren, die mindestens die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist beträgt.

Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen und sonstige unvorhersehbare Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können - gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten - wie Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Verzögerung der Lieferung von Waren und Bauteilen, sonstige nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Wird durch die oben genannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.

6. Versendung - Gefahrenübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Verzögert sich die Versendung aufgrund einer Anweisung des Käufers, geht die Gefahr mit Herstellung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Der Kaufpreis bzw. das sonstige Entgelt werden in diesem Falle mit der Herstellung der Versandbereitschaft fällig.

7. Mängelrügen

Äußerlich sichtbare sowie durch Erprobung feststellbare Mängel hat der Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Liefergegenstände bei uns zu reklamieren. Erfolgen diese Beanstandungen nicht innerhalb von 8 Tagen, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Nicht äußerlich sichtbare Mängel sind von dem Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung dieser Mängel bei uns zu reklamieren. Erfolgen diese Beanstandungen nicht innerhalb von 8 Tagen, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen.

Wenn ein rechtzeitig gerügter Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl auch berechtigt, den mangelhaften Gegenstand nachzubessern oder Ersatz zu liefern; der Käufer kann in diesem Fall erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Wandlung oder Minderung) geltend machen.

Anfallende Nachbesserungsaufwendungen, insbesondere Transportkosten, werden bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch nach Bekanntgabe und der Vorlage entsprechender Nachweise von uns direkt erstattet. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden.

Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, daß defekte Teile und eine genaue Fehlerbeschreibung und eine Kopie des Lieferscheins (oder der Rechnung), mit dem die Ware geliefert wurde, an uns eingeschickt bzw. an uns angeliefert werden.

Unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung, sowie Fremdeingriffe haben zur Folge, daß der Gewährleistungsanspruch erlöscht.

8. Gewerbliches Schutzrecht

Die Haftung für den Gebrauch von Abbildungen und/oder Texten auf von uns oder in unserem Auftrag von Dritten im Auftrag des Auftraggebers hergestellten Waren ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber haftet für das ihm eingeräumte Nutzungsrecht an den obenerwähnten Abbildungen und/oder Texten und für jegliche Schadenersatzansprüche Dritter aus Verletzung der gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechte.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und uns die jeweilige Saldoforderung bei laufender Rechnung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, gegen den Kunden zusteht. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrage erfolgt, ohne daß für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns. Der Kunde darf die gelieferte Ware nur in gewöhnlichem Geschäftsverkehr veräußern und nur, sofern mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbart wird.

Die Vereinbarung eines Abtretungsverbotes mit seinem Abnehmer ist ausdrücklich untersagt. Eine Abtretung ist unzulässig, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factoring, die uns angezeigt wird und bei welcher der Factoringerlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoringerlöses wird unsere Forderung ohne Ansehung von anderweitig gewährten Zahlungszielen sofort fällig. Weiter ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, mit seinem Abnehmer die Einstellung seiner Forderungen aus von uns gelieferter Ware in ein Kontokorrentverhältnis zu vereinbaren. Der Kunde ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen.

Unsere Eigentumsvorbehaltsrechte (einfacher, erweiterter, verlängerter und Kontokorrentvorbehalt) erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware noch nicht bei uns bezahlt hat. Dieses gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen. Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen muß der Kunde offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, daß unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht. 

Mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen, ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und von dem Kunden veräußerten Ware.

Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Auch wir sind berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Dies gilt  als Widerruf der nachstehenden Einziehungsermächtigung.

Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur solange, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Interventionskosten trägt der Kunde. Sollte der Abnehmer mit seinen Kunden ein Kontokorrentverhältnis bezüglich seiner Forderung vereinbart haben, so tritt er bereits jetzt seine Kontokorrentforderung gegen seinen Kunden in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen ab.

10. Gerichtsstand

Auf alle mit uns geschlossenen Verträge findet, soweit der Vertrag und/oder diese Bedingungen nicht anders bestimmen, ausschließlich das deutsche Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unseren Angeboten und unseren Verträgen ist das zuständige Gericht in Essen.

Widerrufsrecht nach §3 FernAbsatzgesetz:
Endverbraucher haben binnen 2 Wochen ab Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an obige Adresse. Ab einem Bestellwert von 40,00 übernehmen wir die Rücksendekosten; bitte nennen Sie uns ein Konto auf das der Betrag überwiesen werden soll. Nach Erhalt der Ware werden eventuell geleistete Kaufpreiszahlungen selbstverständlich erstattet. Ware muss unbenutzt sein.
Im Fall einer offensichtlichen Nutzung behalten wir uns das Recht vor, eine Leihgebühr zu erheben.


Weitere Informationen zum Fernabsatzgesetz unter fernabsatzgesetz.de.


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